Weitere Lockerungen in Rheinland-Pfalz

 

Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO), die am 27. Mai in Kraft tritt, sieht weitere Lockerungsmaßnahmen für den Sport vor. Mit Blick auf die neuen Erkenntnisse über den Infektionsweg per Aerosole ist aber auch eine Relativierung des Personenabstands erfolgt, der jetzt in speziellen Situationen 3 Meter statt 1,50 Meter vorschreibt. Das dürfte für allgemeine Trainingsmaßnahmen wenig bedeutsam sein, für die Austragung von Wettkämpfen aber eine zusätzliche Schwierigkeit darstellen.


In der aktuellen Version der CoBeLVO wird zudem auf die Hygienekonzepte verwiesen, von denen hier besonders das Konzept "Sport auf Außenanlagen" und weniger auch "Sport im Innenbereich" wichtig ist. Eine Höchstanzahl der Sporttreibenden ist nicht mehr wie bisher auf fünf festgelegt, wird aber bisher in den Konzepten von DOSB und DLV und auch von den vereinseigenen Konzepten zum Teil beibehalten, sodass von unserer Seite empfohlen wird, diese Zahl vorerst nicht zu überschreiten.

Das Verbot von Wettkampf und wettkampfähnlicher Trainingssituation besteht für Außenanlagen nicht mehr. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Anhebung auf einen gebotenen Mindestabstand von drei Metern in Belastungssituationen ("Sportarten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen") einen echten Wettkampf quasi unmöglich machen. Nach Interpretation des hier Schreibenden sind dann nicht nur statt einer Bahn jetzt zwei Bahnen in den Laufdisziplinen zwischen den Athleten freizuhalten, auch finden bei technischen Disziplinen die Kampfrichter keinen Platz mehr, an dem sie sinnvoll ihre Tätigkeiten ausführen können.

Bevor wir von der LG Sieg unseren ersten Wettkampf anbieten, warten wir erst einmal ab, ob und wie sich die großen Sportverbände zu diesem Passus positionieren. (gb)

 

8. CoBeLVO RLP

DOSB: Die zehn Leitplanken (aktuelle Version: 19.5.2020)

DLV: Wiedereinstieg (Stand 29.4.2020)

LVR-Empfehlungen vom 19.5.2020

SBR - FAQ Trainingsbetrieb (28.5.2020)