Weiterhin keine Wettkämpfe – Abstandsregel von drei Metern ist einzuhalten

 

Nach Auffassung des Sportbunds Rheinland sind in unserem Bundesland weiterhin keine Wettkämpfe möglich. In der aktuellen Version der Corona-Bekämpfungs-Verordnung (8. CoBeLVO) sind zwar Wettkämpfe nicht ausdrücklich erwähnt. Die im Teil 5 (§11) angesprochenen Trainingsbedingungen ließen aber den Schluss zu, dass Wettkämpfe gar nicht zur Disposition stehen, so die telefonische Auskunft des SBR. Der Leichtathletik-Verband Rheinland hat sich dazu seither nicht geäußert.


Zum Thema Erweiterung der Distanzregel auf drei Meter äußerte sich der SBR, das müsse man halt so hinnehmen. Diese Modifizierung der Distanzregel, die nur für "Sportarten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen", gilt (also fast alle Sportarten), ist nicht Bestandteil der CoBeLVO selbst, sondern nur seiner anhängenden Hygienekonzepte. Nach wie vor hält der Autor dieses Berichts die Publikmachung dieser zusätzlichen Einschränkung, die insgesamt eine deutliche Verschlechterung des Trainingsalltags (und ggf. Wettkampfgeschehens) bedeutet, für unzureichend.

 

In anderen Bundesländern ist die Öffnung hin zu Wettkampfveranstaltungen schon etwas weiter. In Neubrandenburg gab es einen offiziellen Wettkampf mit technischen Disziplinen, in denen auch national beachtete Leistungen erbracht wurden. (gb)

 

 

 

8. CoBeLVO RLP

DOSB: Die zehn Leitplanken (aktuelle Version: 19.5.2020)

DLV: Wiedereinstieg (Stand 29.4.2020)

LVR-Empfehlungen vom 19.5.2020

SBR - FAQ Trainingsbetrieb (28.5.2020)